Ein neuer Erdenbürger ist in Planung oder hat sich bereits angekündigt? Herzlichen Glückwunsch! Bei vielen Katzenbesitzerinnen mischt sich unter die Vorfreude jedoch auch ein etwas mulmiges Gefühl, wird doch immer wieder vor der durch Katzen übertragenen Infektionskrankheit Toxoplasmose gewarnt.
Tierärztin Dr. Regine Rottmayer klärt auf:Die Toxoplasmose ist eine weit verbreitete Infektionskrankheit, deren Erreger sich vorwiegend im Katzenkot finden. Eine gute Nachricht gleich zu Beginn: Nach Expertenschätzungen sind bereits weit mehr als die Hälfte aller katzenhaltenden Haushalte, das heißt Menschen und Tiere, gegen Toxoplasmen immun. Zudem ist die Ansteckungsgefahr bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen relativ gering.
Verursacht wird eine Toxoplasmose durch einzellige Parasiten namens Toxoplasma gondii. In der Darmschleimhaut von Katzen vermehren sich diese Erreger und werden mit dem Katzenkot als sogenannte Oozysten ausgeschieden. Was interessant ist: Nimmt beispielsweise eine Maus diese Oozysten auf, kapseln sie sich im Gewebe des kleinen Nagers ab. Wird die Maus wiederum von einer Katze gefressen, sind die Erreger wieder da, wo sie hinwollten: in ihrem Endwirt, wo sie sich weitervermehren und weiter verbreiten können.
Durchlaufen Katze oder Mensch eine akute Toxoplasmose-Infektion, sind in der Regel keine eindeutigen Symptome erkennbar. Es zeigen sich höchstens unspezifische Anzeichen wie leichte grippeartige Erscheinungen. Lediglich bei einem bereits beeinträchtigten Immunsystem - auch das gilt für Tier und Mensch - kann es zu ernsthaften Beschwerden kommen, die ergründet werden müssen. Nach einer Erstinfektion besteht durch Antikörperbildung in der Regel ein lebenslanger Schutz vor der Erkrankung.
Problematisch ist die Situation an sich nur dann, wenn sich eine Frau ausgerechnet während der Schwangerschaft zum allerersten Mal mit Toxoplasmen infiziert: Hier drohen tatsächlich schwerwiegende Schädigungen des Ungeborenen. Im Falle eines Kinderwunsches sollte sich eine Katzenhalterin also idealerweise auf das Vorhandensein von Antikörpern untersuchen lassen.
Gleiches gilt für die im Haushalt lebende Katze. Bei ihr kann überprüft werden, ob das Tier bereits die entsprechenden Antikörper gegen eine Toxoplasmose gebildet hat. Auch ihre Ausscheidung sollten auf das Vorhandensein der Erreger, den Toxoplasma-Oozysten, untersucht werden. Finden sich tatsächlich Erreger oder sind keine Antikörper bei Mensch und Tier vorhanden, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, die vor einer Ansteckung schützen, besonders strikt eingehalten werden.
Zu des Katzenhalters täglichen Pflichten gehört die Reinigung des Katzenklos. Hier sollte besonders auf einen hohen Hygienestandard geachtet werden. Zur Info: Bis sich die mit dem Kot ausgeschiedenen Oozysten, das sind dickwandige Sporen, die auch für eine längere Zeit außerhalb eines Wirts überleben können, in ein infektiöses Stadium weiterentwickeln, vergehen etwa zwei Tage. Das heißt: bei einem Katzenklo, das täglich gereinigt wird, besteht so gut wie keine Infektionsgefahr für Mensch und Tier.
Nichtsdestotrotz ist natürlich Vorsicht die Mutter der Porzellankiste: Besser mit Handschuhen arbeiten, den Inhalt des stillen Örtchens sofort und idealerweise in einem zusätzlich verschlossenen Beutel im Mülleimer entsorgen. Auch die Umgebung des Katzenklos sollten penibel sauber gehalten werden. Nach den Reinigungsarbeiten Hände waschen.
Am besten wäre es in der Tat, ein anderes, nichtschwangeres Familienmitglied übernähme die Reinigung des Katzenklos. Übrigens können auch der Verzehr von rohem Fleisch sowie ungewaschenem Gemüse oder Obst Auslöser einer Toxoplasmose sein. Besonders für werdende Mütter gilt also: Grünzeug vor dem Verzehr immer gründlich waschen und auf Carpaccio und Co. gänzlich verzichten. Wenn dann doch mal Frikadellen gedreht werden müssen: dünne Gummihandschuhe schützen vor dem direkten Kontakt mit dem rohen Fleisch. Auch bei der Gartenarbeit immer Handschuhe tragen, damit die Erreger nicht durch den Kot anderer freilaufender Katzen übertragen werden können. Und kommt die Miez nach dem Freigang zum Kuscheln nach Hause oder Nachbars Kater zu Besuch: Streicheln ist natürlich erlaubt. Aber im Anschluss und insbesondere vor der Einnahme der nächsten Mahlzeit bitte unbedingt wieder die Hände waschen!