Liebenswerter Hausgenosse - oder Störenfried?
Die Meinungen zum vierbeinigen Mitmieter können durchaus geteilt sein und nicht selten Diskussionen über das Für und Wider eines felligen Hausgenossen mit dem Vermieter verursachen. In einigen Mietverträgen ist die Hunde- bzw. Tierhaltung generell untersagt. Dahinter steckt noch nicht einmal böse Absicht: Vielmehr geht es dem Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie darum, den häuslichen Frieden der Mietergemeinschaft nicht durch Lärmbelästigung oder eventuelle Verunreinigungen der Gemeinschaftsanlagen zu gefährden. Auch Abnutzungserscheinungen in der Wohnung - etwa Kratzspuren durch scharfe Krallen auf dem Parkett oder an fest eingebautem Mobiliar - sollen so reduziert werden. Aber ist ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen überhaupt zulässig? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil des VIII. Zivilsenats bereits am 20.3.2013 festgelegt: Nein.