Nutzungsbedingungen für die App DAS FUTTERHAUS in der Testphase

Diese Nutzungsbedingungen regeln die unentgeltliche und befristete Nutzung der Vorabversion der App DAS FUTTERHAUS zu Testzwecken für berechtige Nutzer.

 

1. Teststellung und Funktionsumfang
1.1. DAS FUTTERHAUS – Franchise GmbH & Co. KG („Futterhaus“) stellt berechtigten Nutzern die App DAS FUTTERHAUS für mobile Endgeräte befristet zur Verfügung (Teststellung). Zweck der Teststellung ist das Kennenlernen und testweise Nutzen der App in der Fassung der jeweiligen Entwicklungs- und Ausbaustufe.

1.2. Ein bestimmter Funktionsumfang, eine bestimmte Verfügbarkeit oder das ordnungsgemäße Ablaufen der App werden nicht gewährleistet. Futterhaus ist jederzeit berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken oder zu beenden sowie Funktionen zu ändern.

1.3. Für die Mitwirkung am Test erhält der Nutzer keine Vergütung oder sonstige Vorteile.

2. Hinweis auf mögliche Folgen der Nutzung
2.1. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Fehler der App zu Laufzeitproblemen führen können und einzelne Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind.

2.2. Die Nutzung der App kann die Integrität des Nutzeraccounts (insbesondere Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten) beeinträchtigen. Durch die Nutzung der App kann es zu einer Veränderung der bei Futterhaus hinterlegten Daten kommen. Es wird empfohlen, die App ausschließlich mit einem eigens dafür angelegten „Testaccount“ zu nutzen.

3. Berechtigte Nutzer und Anmeldung
3.1. Zur Nutzung der Vorabversion sind nur Nutzer befugt, die von Futterhaus dazu freigegeben worden sind und die App nicht als Verbraucher nutzen.

3.2. Zur Nutzung der App ist eine Anmeldung mit der bei Futterhaus hinterlegten E-MailAdresse und dem vom Nutzer gewählten Passwort erforderlich.

4. Pflichten des Nutzers
4.1. Persönliche Zugangsdaten und Nutzungsberechtigungen, die dem Nutzer gegebenenfalls zugeordnet werden, sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Nutzer wird Futterhaus unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Der Nutzer ist verpflichtet, die App, seinen Zugang zu ihr, den Test und seine Teilnahme daran außerhalb des FutterhausFranchisesystems vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren.

4.2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die von ihm in der Software gespeicherten Informationen gegen Verlust zu sichern.

4.3. Der Nutzer räumt Futterhaus alle erforderlichen Rechte ein, um die Inhalte des Nutzers im Rahmen des Vertragszwecks zu speichern, zu verändern und zu verarbeiten. Dies beinhaltet die Befugnis zur Erstellung von Sicherheitskopien im Rahmen der Datensicherung auch für eigene Sicherungszwecke von Futterhaus.

5. Testzeitraum und Beendigung
5.1. Die Testphase endet am 15. Februar 2024. Im Falle einer Verlängerung der Testphase informiert Futterhaus die Nutzer per E-Mail.

5.2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag für die Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem er ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) kündigt.

5.3. Futterhaus ist berechtigt, die Testphase ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig zu beenden. Hierzu teilt Futterhaus den Nutzern per E-Mail den Zeitpunkt der Beendigung der Testphase mit. 

5.4. Mit Beendigung der Testphase erlöschen die dem Nutzer gemäß dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. 

5.5. Unberührt bleibt das Recht von Futterhaus, die Testphase zeitweise zu unterbrechen.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die App wird dem Nutzer als Testversion zur Verfügung gestellt. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sich die App noch in der Entwicklung befindet und derartige Testversionen von Software typischerweise noch Einschränkungen der Funktionalität oder Fehler bei der Programmausführung aufweisen können. Futterhaus übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass bestimmte Funktionen der Software innerhalb des Testzeitraums ständig und dauerhaft zur Verfügung stehen oder Teil der finalen App werden, insbesondere können einzelne Funktionen der App begrenzt oder nicht vorhanden sein.

6.2. Für eine Haftung von Futterhaus auf Schadensersatz gelten die nachfolgenden Regelungen unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.), nicht aber für Ansprüche der 
Nutzer

  • wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Futterhaus oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Futterhaus eine Garantie übernommenhat,
  • die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Futterhaus oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • die von § 69 oder § 70 TKG erfasst werden.


6.3. Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

6.4. Futterhaus haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d. h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen können (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung von Futterhaus für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.5. Futterhaus haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Futterhaus vorhersehbaren Schaden.

6.6. Die verschuldensunabhängige Haftung von Futterhaus im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Stand: Dezember 2023