Ansteckungsgefahr bei Vogelgrippe

Der hochansteckende Krankheitserreger H5N8, bekannt als Vogelgrippe, ist erneut in weiten Teilen Deutschlands aufgetreten. Als „natürliches Reservoir“ der Vogelgrippe gelten wildlebende Wasservögel wie Enten oder Gänse. Eine unmittelbare Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist mit entsprechenden Hygienemaßnahmen eher unwahrscheinlich. Trotzdem sollte in Gebieten, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, besondere Vorsicht walten.

Die wichtigsten Maßnahmen, um einer Ansteckung von Menschen und Säugetieren gesichert vorzubeugen:

Lesedauer: 3 Min.
Erstellt am: Vom 15.5.2023
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Inhalt:
Stall- und Meldepflicht
Hygiene
Freigang für Hunde & Katzen

Stall- und Meldepflicht

Neben der Stallpflicht für Tiere gewerblicher Geflügelhalter gilt im Falle eines Ausbruchs von H5N8 auch für private Halter von gackerndem und schnatterndem Federvieh die Stallpflicht. Wer Hühner, Enten, Gänse oder anderes Geflügel sein Eigen nennt, muss dieses unverzüglich an amtlicher Stelle melden.Im Falle eines Auftretens der Vogelgrippe dürfen die Tiere bis zum amtlich festgesetzten Termin nicht aus den betroffenen Gebieten herausgebracht werden. Erkundigen Sie sich dazu beim für Ihren Wohnort zuständigen Amt.

Hygiene ist wichtig

Die vor allem im Kot erkrankter Tiere enthaltenen Erreger können über den Menschen durchaus auf andere Tiere wie etwa Hund und Katze weitergegeben werden und so für eine weitere Ausbreitung der Krankheit verantwortlich sein. Für Halter von Geflügel bedeutet das: Ausreichend Abstand halten, die Hände nach jedem Besuch bei den Tieren waschen und Schuhe, die mit dem Kot der fedrigen Pfleglinge in Kontakt gekommen sind, einer besonders intensiven Reinigung unterziehen. Bei Nichteinhaltung von Vorschriften, die der Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung der gefährlichen Seuche dienen, drohen empfindliche Bußgelder.

Gesicherter Freigang für Hund und Katze

In Gebieten, in denen die Vogelgrippe gesichert aufgetreten ist, sollten auch Hunde- und Katzenhalter besonders aufmerksam sein. Hunde dürfen in den Sperrzonen auf keinen Fall frei und ohne Leine spazieren gehen. Auch auf den Freigang von Katzen sollte besser verzichtet werden. Eine Katze, die etwa einen an der Vogelgrippe verendeten Vogel frisst, kann sich durchaus mit der unangenehmen Seuche anstecken.

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Keine toten Vögel anfassen

Kadaver von Tieren, die an der Vogelgrippe gestorben sind, tragen den Erreger in sich. Tote Vögel aus der Haushaltung oder der freien Natur sollten daher keinesfalls mit bloßen Händen berührt oder mit nach Hause genommen werden. Fallen Ihnen vermehrt tote Tiere auf, informieren Sie bitte umgehend die zuständigen Behörden, etwa die Polizei oder das Veterinäramt.

Wildvögel weiterhin füttern

Gerade im Winter ist die regelmäßige Fortführung der Fütterung von Wildvögeln besonders wichtig. Auch hier gilt: Nach dem Auffüllen und Reinigen von Futterplätzen und Wasserspendern sollten auf jeden Fall die Hände gewaschen und Schuhsohlen, die mit Vogelkot in Berührung gekommen sind, gereinigt werden.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können Sie sich unter anderem an das Bürgertelefon zur Vogelgrippe (Schleswig-Holstein) wenden: 0431-1606666. Hier finden Sie die Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe:

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