Das Recht auf den eigenen Teich

Ein Teich im Garten ist ein echtes Naturspektakel. Damit aus dem biologischen Wunderwerk kein behördliches Spektakel wird, sollte vor dem Bau auch rechtlich alles wasserfest gemacht werden.

Lesedauer: 2 Min.
Erstellt am: Vom 15.5.2023
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Rechtsgrundlage Teichanbau
Inhalt:
Genehmigungspflicht
Sicherheitspflicht
Aufenthaltsrecht

Genehmigungspflicht

Rechtlich handelt es sich bei einem Teich um eine bauliche Anlage, für die abhängig von Größe, Tiefe und vom Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. In den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung ab einem Teichvolumen von 100 Kubikmetern oder einer Teichtiefe von mehr als zwei Metern erforderlich.

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Sicherheitspflicht

Die Zustandsverantwortlichkeit von Eigentümer oder Mieter eines Gartens umfasst auch die „Allgemeine Verkehrssicherungspflicht“. Diese fordert unter anderem die Schaffung und Aufrechterhaltung aller nötigen Vorkehrungen zum Schutz von Dritten. Eine Regelung, die insbesondere in Bezug auf den Teich sehr wichtig ist. Kinder fühlen sich von Wasser magisch angezogen. Fällt ein Kleinkind ins Wasser wird häufig eine Schockreaktion ausgelöst, die dazu führt, dass Kinder auch in extrem flachen Gewässern ertrinken.

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Aufenthaltsrecht

Ein Teich ist ein Paradies für viele verschiedene Tiere. Doch nicht jeder Gast löst bei Teichbesitzern Freude aus. So kann ein abendliches Froschkonzert auch für Unmut sorgen. Dennoch dürfen geschützte Tiere, zu denen der Frosch zählt, nicht ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde entfernt werden.

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