Genehmigungspflicht
Rechtlich handelt es sich bei einem Teich um eine bauliche Anlage, für die abhängig von Größe, Tiefe und vom Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. In den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung ab einem Teichvolumen von 100 Kubikmetern oder einer Teichtiefe von mehr als zwei Metern erforderlich.